Mindesttemperatur in der Mietwohnung: Richtwerte und Rechte

Auf einen Blick
Eine gesetzliche Mindesttemperatur gibt es in der Schweiz nicht. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) nennt aber Richtwerte aus der Praxis: 20 Grad im Wohnbereich, 17 Grad in Schlafzimmer und Flur, 23 Grad im Bad. Liegt Ihre Wohnung trotz laufender Heizung klar darunter, hat sie in aller Regel einen Mangel. Dann können Sie die Behebung und eine tiefere Miete verlangen.
Spannend an diesen drei Zahlen ist ihre Herkunft. Sie stehen in keinem Gesetz, sondern stammen aus einem Spartipp für Thermostatventile. Das erklärt, warum 17 Grad im Schlafzimmer reichen sollen, während das Bundesamt für Gesundheit dort vor Schimmel unter 18 Grad warnt. Wer im Netz nach einer Mindesttemperatur sucht, landet zudem oft auf deutschen Seiten, die mit dem deutschen Mietrecht argumentieren. Dieses Recht gilt hier nicht. Wir zeigen, was die Schweizer Zahlen hergeben, wann die Heizung laufen muss, was ein Grad kostet und was Sie tun, wenn es kalt bleibt.
Woher die 20 Grad kommen
Die Richtwerte sind ursprünglich Empfehlungen zum Energiesparen, die das Mietrecht als Massstab übernommen hat. Auf seiner Seite Wohnen und Energiemangel beantwortet das BWO die Frage nach der Mindesttemperatur so: Es gebe keine Vorschrift, die eine genaue Mindest- oder Höchsttemperatur vorgibt. In der Praxis hätten sich aber Richtwerte herausgebildet, und für diese verweist das Amt auf EnergieSchweiz, das Programm des Bundes zum Energiesparen.

Bei EnergieSchweiz stehen dieselben Zahlen in einem Ratgeber zum richtigen Einstellen der Heizkörper. Sie heissen dort "übliche Durchschnittswerte" und sind mit der Stufe am Thermostatventil verbunden: Stufe 4 für 23 Grad im Bad, Stufe 3 für 20 Grad im Wohnbereich, Stufe 2 für 17 Grad in Schlafräumen und Flur. Gleich darunter steht der Satz, der die Zahlen einordnet: Eine korrekte Raumtemperatur gebe es nicht, die Behaglichkeit sei individuell.
Die Richtwerte sind also keine Grenze, ab der automatisch etwas gilt. Sie sind ein Massstab dafür, was in einer normalen Wohnung erreichbar sein sollte. Wie ein Gericht oder eine Schlichtungsbehörde damit umgeht, ist die nächste Frage.
Was die Richtwerte im Mietrecht bedeuten
Eine Wohnung, die sich nicht auf eine übliche Temperatur heizen lässt, ist mangelhaft. Die Grundlage ist Art. 256 OR: Die Vermieterschaft muss die Wohnung in einem Zustand übergeben und erhalten, der zum vorgesehenen Gebrauch taugt. Bei Wohnungen kann der Vertrag davon nicht zu Ihrem Nachteil abweichen, eine solche Klausel wäre nichtig.
Das BWO formuliert es vorsichtig: Werden die Richtwerte klar unterschritten, kann ein Mangel vorliegen, und solange er andauert, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Reduktion des Mietzinses. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Einzelfall ab und liegt im Streit im Ermessen des Gerichts. In Einzelfällen wurden laut BWO bei einer Unterschreitung um ein paar Grad 10 bis 20 Prozent gewährt.
Wo "klar" beginnt, beantwortet selbst der Mieterinnen- und Mieterverband nicht mit einer einzigen Zahl. In seinem Beitrag vom Januar 2026 zieht er die Grenze bei 19 Grad für Wohnräume und 17 Grad für Gänge und Nebenräume. In seinem Merkblatt zu kalten Wohnungen schreibt er dagegen, man gehe heute von 20 bis 21 Grad tagsüber aus. Für die Praxis heisst das: Nach der Zahl aus dem Beitrag von 2026 ist ein Grad unter dem Richtwert im Wohnzimmer noch kein Mangel. Liegt die Temperatur dagegen über Wochen ein paar Grad darunter, spricht viel für einen Mangel.

Wie das in einem echten Fall aussieht, zeigt die Urteilsliste der Zürcher Gerichte. In einer Genfer Wohnung lag die Raumtemperatur drei Jahre lang von Oktober bis Mai zwischen 16 und 20 Grad. Die Cour de justice sprach im Dezember 2000 eine Reduktion von 20 Prozent zu. Das passt zum Merkblatt des Mieterverbands, das bei 16 bis 18 Grad rund 20 Prozent für angemessen hält.
Ist 17 Grad im Schlafzimmer zu kalt?
Für den Schlaf vielleicht nicht, für die Wände oft schon. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zählt Schlafzimmer zu den Problemräumen mit häufigen Feuchte- und Schimmelschäden. Tiefe Temperaturen verbessern zwar den Schlafkomfort. Unter 18 Grad, oder schon bei leicht abgesenkten Temperaturen in schlecht gedämmten Häusern, kann sich an kühlen Wänden und Fensterrahmen aber Kondenswasser bilden, besonders bei offener Zimmertür.
In seiner Broschüre Schimmel in Wohnräumen wird das BAG konkreter. In gut gedämmten und belüfteten Gebäuden sei es unproblematisch, das Schlafzimmer auf 18 Grad abzusenken. In älteren, schlecht gedämmten Bauten aus den 60er- und 70er-Jahren solle man den Heizbeginn nicht hinauszögern und die Räume auf etwa 20 Grad halten.
Die 17 Grad sind also eine Sparzahl, keine Gesundheitszahl. Der Mieterverband nennt für Schlafzimmer keinen eigenen Wert: Seine 17 Grad gelten für Gänge und Nebenräume. Bleibt Ihr Schlafzimmer trotz voll aufgedrehtem Ventil bei 16 Grad und beschlagen morgens die Fenster, haben Sie zwei Probleme, die zusammengehören. Beide melden Sie der Vermieterschaft. Bevor es aber um Grade geht, stellt sich oft eine einfachere Frage: Läuft die Heizung überhaupt schon?
Wann die Heizung laufen muss
Ein festes Datum für den Beginn der Heizperiode kennt das Obligationenrecht nicht. Die Pflicht der Vermieterschaft hängt am Zustand der Wohnung, nicht am Kalender (Art. 256 OR). Steht in Ihrem Mietvertrag oder in seinen Allgemeinen Bestimmungen eine Heizperiode, ist sie ein Anhaltspunkt. Sie ändert aber nichts daran, dass die Wohnung bewohnbar sein muss.
Einen Blick darauf, wie Mieter- und Vermieterseite das selbst regeln, gibt der Kanton Waadt. Dort gilt seit dem 1. Juli 2026 ein neuer Rahmenmietvertrag für alle Mietverhältnisse im Kanton, die Règles et usages locatifs (RULV). Der Staatsrat hat ihn für allgemeinverbindlich erklärt und der Bundesrat hat das im Juni 2026 genehmigt. Es ist derzeit der einzige allgemeinverbindliche Rahmenmietvertrag der Schweiz. Zur Heizung nennt er kein Datum. Artikel 30 Absatz 6 sagt: "Le propriétaire décide de la mise en service ou hors service du chauffage en tenant compte des désirs exprimés par les majorités des locataires." Die Eigentümerschaft entscheidet also, wann die Heizung an- und abgestellt wird, und berücksichtigt dabei die Wünsche der Mehrheit im Haus.
Das ist ein brauchbarer Hinweis für alle Kantone. Wird es im Herbst früh kalt, lohnt sich ein gemeinsamer Brief mehrerer Parteien an die Verwaltung mehr als ein einzelner Anruf. Und in schlecht gedämmten Häusern spricht das BAG ausdrücklich für einen frühen Heizbeginn, weil kalte Wände Schimmel begünstigen. Früher heizen hat allerdings einen Preis, und der lässt sich ziemlich genau beziffern.
Was ein Grad mehr kostet
Jedes Grad mehr Raumtemperatur erhöht die Heizkosten um rund 6 Prozent, schreibt das BWO. EnergieSchweiz nennt 6 bis 10 Prozent. Nehmen wir als Beispiel Heizkosten von 1’200 Franken im Jahr: Dann kosten 22 statt 20 Grad etwa 144 bis 240 Franken mehr. Umgekehrt sparen 19 statt 20 Grad etwa 72 bis 120 Franken.

Ob Sie diese Rechnung selbst spüren, hängt davon ab, wie Ihr Haus abrechnet. Werden die Heizkosten im Haus nach einem festen Schlüssel verteilt, etwa nach Fläche, zahlen alle gemeinsam für das warme Wohnzimmer im dritten Stock, und Ihr Sparen kommt den Nachbarn ebenso zugute wie Ihnen. Mit einer verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung, kurz VEWA, zahlt sich Sparen laut BWO besonders aus. Wie Sie die Heizkosten in der Abrechnung prüfen, erklären wir im Beitrag zur Nebenkostenabrechnung.
Wer viel weg ist, spart nicht automatisch. Der Waadtländer Rahmenvertrag hält in Artikel 30 fest, dass Mieterinnen und Mieter ihre Heiz- und Warmwasserkosten voll tragen, auch bei längerer Abwesenheit. Das führt zur Frage, was Sie selbst zum Raumklima beitragen müssen.
Ihre Pflichten: heizen, lüften, melden
Auch Sie als Mieterin oder Mieter haben Pflichten rund um die Temperatur. Das Gesetz sagt es knapp: Sie müssen die Wohnung sorgfältig gebrauchen (Art. 257f OR). Der Waadtländer Rahmenvertrag wird deutlicher und verlangt in Artikel 9, die Räume "aérer et chauffer de manière appropriée et régulière", also angemessen und regelmässig zu lüften und zu heizen. Er verlangt zudem, dass Sie bei Abwesenheit Frostschäden vermeiden, und lässt Sie für Schäden geradestehen, die Sie selbst verursachen.
Beim Lüften ist das BAG erstaunlich konkret. Seine Empfehlungen für Wohnungen, die über die Fenster gelüftet werden:
- Morgens, mittags und vor dem Schlafengehen die ganze Wohnung mit Durchzug lüften, alle Fenster ganz offen.
- In der Heizperiode mindestens 5 Minuten lang, an sehr kalten oder windigen Tagen und beim Querlüften reichen 3 Minuten.
- Keine dauernd offenen oder gekippten Fenster im Winter: Sie kosten viel Energie und kühlen die Wände aus.
- Die Luftfeuchtigkeit in der Heizperiode bei 30 bis 50 Prozent halten, an sehr kalten Tagen nicht über 40 Prozent.
- Grosse Möbel mit etwa 10 Zentimetern Abstand zu Aussenwänden stellen.
Taucht trotzdem Schimmel auf, müssen Sie ihn melden. Mängel, die Sie nicht selbst beheben müssen, sind der Vermieterschaft mitzuteilen, sonst haften Sie für den Schaden, der daraus entsteht (Art. 257g OR). Die BAG-Broschüre rät, den Schaden zu beschreiben oder zu fotografieren und den Brief eingeschrieben zu schicken. Die Ursache zu klären ist dann Sache der Vermieterschaft. Schimmel heisst aber nicht automatisch, dass Sie falsch gelüftet haben: In einer 4½-Zimmer-Wohnung in Arlesheim bildete sich Schimmel in einer Zimmerecke. Ein Verschulden der Mieter war nicht nachgewiesen, und das Obergericht Basel-Landschaft gab 1999 eine Reduktion von 10 Prozent. Haben Sie Ihren Teil getan und die Wohnung bleibt trotzdem kalt, ist die Vermieterschaft am Zug.
Wenn die Wohnung kalt bleibt: so gehen Sie vor
Am Anfang steht ein Beweis, denn ohne Messwerte steht im Streit Aussage gegen Aussage. Kaufen Sie ein einfaches Thermometer und messen Sie über mehrere Tage, morgens und abends, mit voll geöffneten Ventilen. Stellen Sie es in die Mitte des Raums, nicht neben den Heizkörper oder an die Sonne. Das ist unser Rat, eine amtliche Messregel gibt es nicht. Der Mieterverband empfiehlt, Datum, Uhrzeit und Temperatur festzuhalten, die Thermometeranzeige und den Heizkörper zu fotografieren und bei den Nachbarn nachzufragen.
Melden Sie den Mangel sofort. Fällt die Heizung ganz aus, rät der Mieterverband zu einem Anruf und gleich danach einer E-Mail, damit die Meldung belegt ist, mit einer kurzen Frist von 2 bis 3 Tagen. Geschieht nichts, empfiehlt das BWO einen eingeschriebenen Brief, in dem die gemessenen Temperaturen stehen. Kurz gefasst kann er so lauten:
Ungenügende Raumtemperatur in der Wohnung [Adresse], [Stockwerk]
Sehr geehrte Damen und Herren
Seit dem [Datum] erreicht meine Wohnung trotz voll geöffneter Heizkörperventile nur noch folgende Temperaturen: Wohnzimmer [x] Grad, Schlafzimmer [x] Grad (Messungen vom [Daten], Liste beiliegend). Ich ersuche Sie, die Heizung bis zum [Datum] instand stellen zu lassen. Für die Dauer des Mangels verlange ich eine angemessene Herabsetzung des Nettomietzinses ab meiner ersten Meldung vom [Datum].
Freundliche Grüsse
Läuft die Frist ab, ohne dass etwas geschieht, dürfen Sie einen Mangel, der die Wohnung weniger brauchbar, aber nicht unbewohnbar macht, auf Kosten der Vermieterschaft beheben lassen (Art. 259b OR). Kündigen Sie das per Einschreiben an. Der Mieterverband warnt aber: Teure Arbeiten wie der Ersatz eines Heizbrenners gehen zu weit. Im Notfall, etwa wenn die Heizung am Freitagabend ausfällt und weder Verwaltung noch Hauswartung erreichbar sind, dürfen Sie laut Mieterverband den Pikettdienst direkt rufen und sich auf Art. 422 OR stützen. Nehmen Sie dann möglichst die Firma, deren Nummer am Heizkessel klebt, und lassen Sie nur das Nötigste machen. Behalten Sie alle Quittungen, auch für einen Elektroofen.
Die Herabsetzung selbst läuft ab dem Tag, an dem die Vermieterschaft vom Mangel weiss. Wie viel Prozent realistisch sind, warum Sie die Miete nie einfach selbst kürzen und wie die Hinterlegung des Mietzinses funktioniert, erklären wir ausführlich im Beitrag Mängel und Mietzinsreduktion. Das BWO nennt die Hinterlegung ausdrücklich auch für eine zu kalte Wohnung, aber nur mit Frist und vorheriger Androhung (Art. 259g OR).
Bevor die kalten Wochen beginnen
Legen Sie ein Thermometer ins Wohnzimmer und eines ins Schlafzimmer, solange es draussen noch mild ist. Dann wissen Sie beim ersten Kälteeinbruch, was Ihre Heizung leistet, und haben im Ernstfall Vergleichswerte. Lesen Sie im Mietvertrag nach, ob er eine Heizperiode nennt und wie die Heizkosten verteilt werden.
Messen Sie im Wohnzimmer über Tage weniger als 19 Grad oder bleibt das Schlafzimmer unter 17, schreiben Sie der Verwaltung, bevor sich die Kälte in den Wänden festsetzt. Gewöhnen Sie sich zugleich die drei kurzen Lüftungen pro Tag an. Sie kosten wenig Wärme und sind Ihr bestes Argument, falls am Ende über Schimmel gestritten wird.
Häufige Fragen
Darf es in der Mietwohnung auch zu warm sein?
Ja, auch das kann ein Mangel sein. Das BWO schreibt, dass nicht nur das Unterschreiten, sondern auch das Überschreiten der im Einzelfall festzulegenden Temperaturgrenze einen mietrechtlichen Mangel darstellen kann. Eine feste Obergrenze gibt es ebenso wenig wie eine Untergrenze. Denkbar ist das etwa bei einer Heizung, die sich nicht herunterregeln lässt.
Darf ich die Heizung ganz abdrehen, wenn ich in den Ferien bin?
Herunterdrehen ja, ganz abstellen besser nicht. EnergieSchweiz empfiehlt, die Temperatur bei Abwesenheit in allen Räumen zu senken. Im Kanton Waadt verlangt der Rahmenmietvertrag aber ausdrücklich, dass Sie bei Abwesenheit Frostschäden vermeiden, und wer selbst heizt, muss dauernd eine Mindesttemperatur gegen Frost halten. In schlecht gedämmten Häusern rät das BAG ohnehin zu eher höheren Temperaturen, damit sich kein Schimmel bildet.
Wer bezahlt den Elektroofen, wenn die Heizung ausfällt?
Eine Notlösung wie einen Elektroofen können Sie unter Umständen als Schadenersatz von der Vermieterschaft verlangen, schreibt der Mieterinnen- und Mieterverband. Dafür müssen Sie Belege und Quittungen aufbewahren. Melden Sie den Ausfall zuerst und kaufen Sie den Ofen erst, wenn keine rasche Reparatur in Sicht ist.
Im Schlafzimmer wächst Schimmel. Bin ich schuld, weil ich zu wenig heize?
Nicht automatisch. Die Ursache muss geklärt werden, und dafür ist laut BAG die Vermieterschaft zuständig. Oft liegt es an kalten Wänden, an der Lüftung oder am Gebäude. In einem Fall aus Arlesheim BL gab es 10 Prozent Mietzinsreduktion; ein Verschulden der Mieter war nicht nachgewiesen. Melden Sie den Schimmel sofort schriftlich, sonst haften Sie für Folgeschäden.
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